Bautechnische Prüfung
Die bautechnische Prüfung ist die unabhängige Kontrolle der Standsicherheitsnachweise eines Bauwerks nach dem Vier-Augen-Prinzip. Was der Tragwerksplaner berechnet hat, wird von jemandem geprüft, der an der Planung nicht beteiligt war.
Die Anerkennung als Prüfingenieur für Baustatik wird von der obersten Bauaufsichtsbehörde an eine Person erteilt, nicht an ein Büro. Bei hmr ist das Prof. Dr.-Ing. Gunnar Möller, anerkannt in den Fachrichtungen Holzbau (seit 2009) und Massivbau (seit 2018). Diese Kombination ist bundesweit selten und bedeutet für Sie: Wir prüfen beide Bauweisen und auch Bauwerke, die sie verbinden.
Hinter jeder Prüfung steht das Büro. Unser Team von rund 25 Mitarbeitenden bereitet Prüfvorgänge vor und begleitet sie. Deshalb können wir auch kurzfristige Prüfanforderungen aufnehmen, ohne dass die Sorgfalt darunter leidet.
Erfahrung quer durch die Republik
Wir prüfen nicht nur in Ostwestfalen, sondern von Bayern bis Berlin. Möglich ist das, weil die Bundesländer die Anerkennung wechselseitig anerkennen: Wer in einem Land anerkannt ist, gilt auch in den anderen als anerkannt.
Fragen Sie uns nach Ihrem Bundesland, wir klären das kurzfristig.
Ihre Vorteile
- Zwei Fachrichtungen – Massiv- und Holzbau aus einer Anerkennung, auch im Verbund.
- Flexibel bei kurzfristigen Prüfanforderungen – Ein Team von rund 25 Mitarbeitenden im Rücken.
- Über 35 Jahre Erfahrung – Bei Bauprojekten jeder Größenordnung.
- Wir planen selbst – Eigene Planungen prüfen wir nicht. Aber weil wir selbst planen, wissen wir, wo genau hinzusehen ist.
Wer beauftragt die Prüfung?
Das hängt vom Bundesland und vom Bauvorhaben ab. In Nordrhein-Westfalen beauftragt der Bauherr den Prüfingenieur; nur bei Sonderbauten erfolgt die Beauftragung durch die Bauaufsichtsbehörde. In anderen Bundesländern kann es umgekehrt sein.
Sie können in jedem Fall einen Prüfingenieur vorschlagen. Wenn die Behörde beauftragt, teilen Sie ihr Ihren Wunsch am besten früh und schriftlich mit. In der Regel wird er berücksichtigt.
Bei anrechenbaren Kosten über 100.000 € netto laufen Beauftragung und Rechnungstellung über die bvs-NRW, die Bewertungs- und Verrechnungsstelle der in NRW staatlich anerkannten Sachverständigen für die Prüfung der Standsicherheit. Zusätzliche Kosten entstehen Ihnen dadurch nicht.
Unter 100.000 € netto werden Auftrag und Abrechnung unmittelbar zwischen Bauherr und Prüfingenieur abgewickelt. In den anderen Bundesländern gelten eigene Regelungen.
Häufige Fragen zur bautechnischen Prüfung
Was ist eine bautechnische Prüfung?
Die bautechnische Prüfung ist die unabhängige Kontrolle des Standsicherheitsnachweises nach dem Vier-Augen-Prinzip: Was der Tragwerksplaner berechnet hat, prüft ein Prüfingenieur für Baustatik, der an der Planung nicht beteiligt war. Rechtsgrundlage in NRW sind § 68 BauO NRW 2018 und die BauPrüfVO.
Welche Bauprojekte müssen geprüft werden?
Einen Standsicherheitsnachweis braucht praktisch jedes genehmigungspflichtige Vorhaben – geprüft werden muss er aber nicht immer. Nach § 68 BauO NRW 2018 ist keine Prüfung erforderlich für Wohngebäude der Gebäudeklassen 1 und 2 einschließlich ihrer Nebengebäude und Nebenanlagen, für freistehende landwirtschaftliche Betriebsgebäude bis zu zwei Geschossen und für eingeschossige Gebäude mit einer Grundfläche bis 200 m². In diesen Fällen sind Nachweis und die Erklärung über die stichprobenhafte Kontrolle der Bauausführung spätestens mit der Anzeige des Baubeginns einzureichen. Geprüft wird also alles darüber: Wohn- und Bürogebäude ab Gebäudeklasse 3, Sonderbauten, Industriehallen und Ingenieurbauwerke wie Brücken. Nachweise mit Typenprüfung eines Prüfamts für Baustatik müssen nicht erneut geprüft werden. In anderen Bundesländern gelten eigene Grenzen.
Warum ist eine bautechnische Prüfung notwendig?
Sie ist keine freiwillige Qualitätssicherung, sondern Gefahrenabwehr: Vor der Baufreigabe soll gesichert sein, dass das Tragwerk trägt. Der Prüfingenieur wird dafür von der Bauaufsicht oder dem Bauherrn beauftragt und urteilt unabhängig von der Planung – daher das Vier-Augen-Prinzip. Der Nutzen für Bauherren ist praktisch: Fehler und Lücken fallen auf, solange sie auf dem Papier korrigierbar sind und nicht im Rohbau.
Was passiert nach der Prüfung auf der Baustelle?
Mit dem Prüfbericht ist die Aufgabe nicht beendet. Der Prüfingenieur wird auch zur stichprobenhaften Kontrolle der Bauausführung beauftragt und vergleicht auf der Baustelle Bewehrung, Anschlüsse und Bauteilmaße mit den geprüften Unterlagen. Änderungen während der Bauzeit – anderer Baustoff, zusätzliche Öffnungen, Umplanungen – müssen nachgeprüft werden. Je früher wir davon erfahren, desto weniger hält es den Bauablauf auf.
Sie haben ein prüfpflichtiges Bauvorhaben? Sprechen Sie uns an.